42 - Beteiligung I (Einführung) [ID:33419]
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So meine Damen und Herren herzlich willkommen zu unserem nächsten Podcast. Sie sehen ich komme

direkt von meinem Nebenjob in irgendeinem Call Center, wo ich mich verdinge. Nein, ich habe

die Mitteilung bekommen, das war für mich natürlich auch sehr wichtig, dass einige Leute

bei den letzten Videos irgendwie Probleme mit dem Ton hatten, mit der Lautstärke. Ich habe zwar an

für sich immer diese Podcasts, wenn ich sie in Powerpoint gemacht habe, danach noch mal kurz

angehört und hatte so das Gefühl, dass das schon so eigentlich ganz gut geht. Aber es war vielleicht

tatsächlich ein bisschen leise und möglicherweise hat es dann bei der Umwandlung in das Video noch

mal was verloren. Jetzt hoffe ich mal, dass es hier mit diesem Mikrofon, wenn es schon bescheuert

ausschaut, jedenfalls besser geht. Ja und in diesem Podcast geht es jetzt um die oder in dieser

Podcastreihe um die Beteiligung mehrerer. Wir haben ja jetzt die drei Sonderformen sozusagen des

Delikts, nämlich das Fahrlässigkeitsdelikt, das Unterlassungsdelikt und den Versuch im AT besprochen

und was wir jetzt noch haben als einen großen Block im allgemeinen Teil ist eben die Beteiligung

mehrerer. Sie haben ja im Wesentlichen im Prinzip im ersten Semester und im Wesentlichen auch hier

in diesem bisherigen Semester mit Fällen zu tun gehabt, wo es immer darum ging, dass eine Person

irgendwie etwas gemacht hat und es können natürlich an einer Straftat auch mehrere Personen

beteiligt sein und da stellt sich die Frage, wie das zu behandeln ist, welche Regeln hier eben zu

beachten sind und ich möchte die Einführung, wie sie es auch schon bei den anderen besonderen

Verbrechensformen gesehen hatten, immer so anhand einer Reihe von kleinen Fällchen machen,

denn in der Einführung werden ja immer so ein paar allgemeine Grundsätze dargestellt und ich

finde es dann immer einfacher, wenn man irgendwie anhand der Fälle dann vielleicht auch sieht,

wie sich diese allgemeinen Grundsätze auswirken oder wo die eine Rolle spielen. Deswegen haben

wir in unserem Skript auch hier wieder ein Blatt mit Einführungsfällen zu den Grundlagen der

Beteiligungslehre, dass sie sich zur Hand nehmen sollten, wenn sie das Skript sich geholt haben,

zur Hand nehmen sollten, ansonsten ausdrucken oder auf einem anderen Bildschirm irgendwie präsent

machen oder so. Also so sieht dieses Blatt aus und anhand dieser drei zusammenhängenden Fällchen

wollen wir eben die Grundlagen der Beteiligungslehre kurz besprechen und dann fangen wir gleich mit dem

ersten Fall an. Der lautet also wie folgt die Jurastudenten A, T und G absolvierten ein Praktikum

in verschiedenen Abteilungen einer größeren Kanzlei, da T sich immer über die Schikanen des

ihn betreuenden Anwalts O beklagte, meinte A, T solle O doch bei den nächsten geforderten

Überstunden zur Nachtzeit einfach in dessen Büro erschlagen. Er selbst wollte damit nichts zu tun

haben, er freue sich aber, wenn es nach dem Praktikum zu Hause etwas Spannendes zu erzählen

gäbe. Jetzt müssen Sie sich vorstellen, Sie machen irgendwie ein Praktikum und kommen nach Hause und

dann werden Sie im neuen Semester von den Kommilitonen gefragt und wie war dein Praktikum,

was ist passiert und die anderen sagen eben, es war entweder sowieso ganz langweilig und ich

habe eigentlich nur meinen Schein geholt, ohne was dafür arbeiten zu müssen und der nächste sagt,

ich habe ganz viel machen müssen, ich war wahnsinnig wichtig und der dritte sagt, ja ich war da mit dem

So und So zusammen in der Gruppe und der hat uns den Chef erschlagen, also das ist ja doch etwas

spektakuläres. Gut, T fand den Plan eigentlich ganz gut und erzählte auch G davon. Auch G wollte

nichts Näheres mit der Sache zu tun haben, erklärte sich aber bereit, dem T bei der nächsten von O

angeordneten Nachtschicht einen Baseballschläger zu leihen. Es kam, wie es kommen musste, also

jedenfalls in strafrechtlichen Sachverhalten kommen musste, O verdonnete T wieder zu Überstunden und

T erschlug den O mit dem Baseballschläger. Als Kanzlei-Chef K klammer auf einen Zivilrechtler

ausverzeichnet, das ist also das Signal dafür, dass das, was der hier an rechtlichen Ausführungen

macht, im Zweifelsfall zu hinterfragen sein wird, Verdacht hekte, schimpft er A, T und G seien alles

drei ganz gemeine Mörder, schließlich habe jeder vorsätzlich seinen kausalen Beitrag zur Tötung des

O geleistet und das scheint nun auf den ersten Blick zu stimmen, wenn wir sagen würden, wenn der A

diesen Vorschlag nicht gemacht hätte, Condizusinequanon, wäre es nicht dazu gekommen,

wenn der T nicht zugeschlagen hätte, wäre es nicht dazu gekommen und wenn der G ihm den Baseballschläger

nicht gegeben hätte, dann wäre auch jedenfalls der Erfolg in seiner konkreten Gestalt möglicherweise

nicht eingetreten. Wie haben sich jetzt aber A, G und T tatsächlich nach dem STGB-Strafpunkt

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:41:44 Min

Aufnahmedatum

2021-05-27

Hochgeladen am

2021-05-27 14:47:07

Sprache

de-DE

Tags

Beteiligung mehrerer Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme
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